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Impressum im Onlineshop: Pflichtangaben und Ausnahmen

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Jeder, der einen Onlineshop betreiben möchte, tut dies gewerbsmäßig. Demnach ist auch jeder Onlineshopbetreiber verpflichtet, ein Impressum in seinem Onlineshop einzubauen. Ein Impressum hat die Aufgabe, Informationen über den Betreiber des Onlineshops zu liefern.

Wer kein Impressum in seinen Onlineshop einbauen möchte, der darf keinen Onlineshop erstellen. Wird der Onlineshop dennnoch ohne Impressum erstellt, kann dies Abmahnungen damit zusammenhängende Bußgelder nach sich ziehen.

Impressumspflicht im Onlineshop gilt für alle!

Es ist nicht wichtig, ob Sie gerade erst anfangen oder Ihren Onlineshop als Kleinunternehmer betreiben. Ebenso spielt es keine Rolle, ob Sie bereits mit Ihrem Onlineshop Umsätze oder Gewinn erzielen. Sobald Sie diesen im Internet für die Allgemeinheit zugänglich machen, müssen Sie ein Impressum erstellen. Dieses Impressum muss zudem einige Eigenschaften aufweisen.
Pflichtangaben im Impressum im Onlineshop

Die Pflichtangaben des Impressums im Onlineshop sind im Telemediengesetz §5 nachzulesen.

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Das Telemediengesetz kann hier heruntergeladen werden: Telemediengesetz Download

Die vorangegangen Angaben sind als Impressum oder Anbieterkennzeichnung zu bezeichnen. Sie dienen dem Zweck, den Besucher Ihres Onlineshops sowie Wettbewerber über den Betreiber des Onlineshops zu informieren.

Zusatzinformation:
Betreiben Sie für Ihren Onlineshop auch Social Media Seiten, so sind Sie dazu verpflichtet dort ebenfalls jeweils ein Impressum zu erstellen.

Impressumsvorlage und Impressumsmuster für Onlineshops

Ein Impressum kann für Kapitalgesellschaften wie folgt aussehen:

Max Mustermann GmbH
Musterstraße 999,
99999 Musterstadt
Telefon: +49 9999 99999999
Fax: +49 9999 9999999
Email: info@Mustergmbh.de
Web: www.Mustergmbh.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Max Mustermann
Registernummer: HRB 9999
Registergericht: AG Musterstadt
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 999999999

Für ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, kann ein Impressum wie folgt aussehen:

Max Mustermann
Musterstraße 999,
99999 Musterstadt
Telefon: +49 9999 99999999
Fax: +49 9999 9999999
Email: info@Musterfirma.de
Web: www.Musterfirma.de
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 99999999

Achtung:
Es gibt im Internet sehr viele Muster für ein Impressum. Wir raten Ihnen nicht dazu, sich das Impressum für Ihren Onlineshop mit einem Generator oder aus einer Vorlage zu erstellen. Kontaktieren Sie dazu einen Fachmann, wie zum Beispiel den Händlerbund! Hier bekommen Sie nicht nur das Impressum, sondern auch Ihre AGBs und die Datenschutzerklärung. Wenn Sie sich das Impressum für Ihren Onlineshop selbst erstellen, tragen Sie auch das Risiko der Haftung.

Hier geht es zur Händlerbund Website: zum Händlerbund

Impressum im Onlineshop vergessen oder falsch erstellt
Wenn Sie kein Impressum für Ihren Onlineshop erstellen oder dieses nicht den Richtlinien des Telemediengesetzes entspricht, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden. Abmahnungen enden zumeist mit Bußgeldern und dem Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Onlineshop ein Impressum hat.

Impressum in den Onlineshop einbauen

Das Impressum muss für den Besucher leicht auffindbar und von jeder Seite aus erreichbar sein. Deshalb sollten Sie das Impressum in Ihrem Onlineshop in den Header oder den Footer einbauen, da diese beiden Elemente bei jeder Seite sichtbar bleiben und erreichbar sind.

Unser Tipp:
Sparen Sie sich die Zeit und Mühe, sich mit den Impressumspflichten und –inhalten auseinanderzusetzen und überlassen Sie das einem Fachmann. Das kostet Sie zwar etwas, aber damit haben Sie nicht nur die dafür anfallende Arbeit, sondern auch das Haftungsrisiko für diese Bereiche abgegeben.

Hier geht es zur Händlerbund Website: Rechtssicheres Impressum im Onlineshop

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