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Quittung

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Was ist eine Quittung?

Die Quittung dient als Bestätigung für die erhaltene Leistung beziehungsweise ein erhaltenes Produkt. Eine Quittung ist der Nachweis, dass die Forderung erfüllt wurde. Ohne Quittung kann man bei Barverkäufen nur sehr schwer nachweisen, dass die Bezahlung für das Produkt getätigt wurde.

Die deutsche Rechtsprechung besagt, dass ein Gläubiger auf Verlangen des Schuldners verpflichtet ist, eine Quittung auszustellen.
Eine Quittung muss die erbrachte Leistung sowie das Datum und die Unterschrift enthalten. Ist die Quittung nicht nach dem Schriftformgebot § 126, § 368 BGB ausgestellt, ist diese ungültig. Eine ordnungsgemäße Quittung kann auch als Rechnung fungieren, wenn diese die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rechnung erfüllt.
Oftmals werden Kassenbons als Quittungen angesehen, jedoch erfüllen diese nicht das Schriftformgebot. Zusätzlich kann man jedoch auf dem Kassenbon ein „Betrag erhalten“ vermerken und das Ganze per Unterschrift quittieren.

Sehr oft kommen auch handschriftliche Quittungen mittels Quittungsblock zum Einsatz. Auf einem Quittungsblock sind bereits die benötigten Felder vorgedruckt und erleichtern somit dem Aussteller der Quittung die Handhabung. Auch Durchschreibebelege enthält ein Quittungsblock, so haben beide Parteien ihr benötigtes Exemplar. Das Original erhält in der Regel der Bezahlende und der Aussteller behält den Durchschlag.

Gesonderte Regelungen bezüglich Quittungen gelten für Spenden- und Bewirtungsquittungen.

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