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Gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen

Einspruch Steuerbescheid

Nach Recherchen des Bund der Steuerzahler ist es möglich, gegen jeden dritten Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Auch weil immer mehr Daten von verschiedenen Stellen elektronisch ans Finanzamt gemeldet werden und keine manuelle Endkontrolle mehr erfolgt, kommt es vermehrt zu Fehlern. Deswegen ist eine genaue Kontrolle des Steuerbescheids wichtig, um ggf. Einspruch dagegen einzulegen.

Steuerbescheid: Einspruch einlegen in welchem Zeitrahmen?

Die Rechtsbehelfsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Ein Steuerbescheid gilt drei Tage nach Versendung (Datum des Steuerbescheids) als bekanntgegeben, es sei denn, er ist nachweislich später bekanntgegeben worden. Fällt das Ende der Bekanntgabe auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. In Ausnahmefällen kann sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr verlängern (z.B. fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung).

In welchen Fällen soll ich bei meinem Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Alle Zahlenangaben im Steuerbescheid sollten anhand einer Kopie der Steuererklärung kontrolliert werden. Wenn der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht, ist ein Einspruch in der Regel sinnvoll.
Das Finanzamt ist verpflichtet, auf Abweichungen von der Steuererklärung im Steuerbescheid zu erläutern. Diese Erläuterungen findet man nach der zahlenmäßig aufbereiteten Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

Wichtig ist:
Ein unberechtigter Steuerbescheid-Einspruch kann ohne weiteres zurückgenommen oder vom Finanzamt zurückgewiesen werden, wenn keine Einigung erzielbar ist.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird auch ein falscher Steuerbescheid bestandskräftig und kann, abgesehen von genau geregelten Einzelfällen, nicht mehr geändert werden.

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Wie kann ich Fehler nachweisen?

Werden Zahlen falsch, doppelt oder gar nicht angesetzt, können entsprechende Belege (z.B. Rechnungen oder Kontoauszüge) nachgereicht werden.
Ist nicht zu erkennen, wie sich die Abweichungen zusammensetzen, sollte Einspruch mit der  Begründung eingelegt werden, „Der Bescheid weicht von der Steuererklärung ab, bitte erläutern Sie die Abweichungen“.


Wie sollte ich den Steuerbescheid Einspruch einreichen?

Gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen bedeutet, zum Ausdruck zu bringen, dass man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Korrekte Formulierungen sind nicht erforderlich.
In einfachen Fällen (z.B. Zahlendreher) reicht schon ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dies birgt jedoch immer das Risiko des Nachweises, wenn der Bescheid dann doch nicht geändert wird.

Gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen

Ein Steuerbescheid Einspruch kann als Brief, Fax oder per E-Mail eingelegt werden, eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig. Ein Steuerzahler kann auch persönlich zum Finanzamt gehen und den Einspruch protokollieren lassen. Kommt es im Nachhinein zum Streit, muss der Steuerzahler nachweisen, dass er rechtzeitig Einspruch eingelegt hat. Deshalb ist ein Einschreiben besser als ein Fax, ein Fax mit Sendeprotokoll besser als ein einfacher Brief.


Lohnt es sich, Einspruch einzulegen und auf Musterprozesse zu verweisen?

Es gibt mittlerweile fast unzählige Musterverfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Teilweise sind die Steuerbescheide im Hinblick auf diese Verfahren vorläufig nach § 165 AO, so dass ein Einspruch nicht notwendig ist. Allerdings deckt die Vorläufigkeitsliste der Finanzverwaltung bei weitem nicht alle anhängigen Verfahren ab. In diesen Fällen hilft nur ein Einspruch weiter.

>> Finden Sie hier ein Einspruch Steuerbescheid Muster.

Ist beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, kann man seinen Einspruch darauf stützen und wegen der dann eintretenden gesetzlichen Verfahrensruhe die Gerichtsentscheidung abwarten. Bei laufenden Verfahren vor Finanzgerichten kann das Finanzamt den Einspruch ebenfalls ruhen lassen, dies wird jedoch immer im Einzelfall entschieden.


Kann Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid Nachteile haben?

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid führt zur nochmaligen Prüfung. Stellt sich dabei heraus, dass die Steuer nicht zu hoch, sondern zu niedrig festgesetzt wurde, muss das Finanzamt auf die sogenannte „Verböserung“ hinweisen. Der Einspruch kann dann noch zurückgenommen werden. Dann wird der alte Bescheid bestandskräftig.


Fazit:
Weicht ein Steuerbescheid von der eingereichten Steuererklärung ab, sollte immer die Möglichkeit des Einspruchs geprüft werden. Ein zu Unrecht eingelegter Einspruch schadet in der Regel nicht, aber ein versäumter Einspruch ist nur selten zu reparieren.


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