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Welche Steuern Unternehmen zahlen müssen – Unternehmenssteuern 2023

Unternehmenssteuern 2023

Der Frage welche Steuern Unternehmen zahlen müssen ist voranzustellen, welche Steuerarten das deutsche Steuersystem überhaupt kennt. Im Wesentlichen sind dies:

1. Ertragssteuern, welche sich auf die  erzielten Unternehmensgewinne richten. Hierzu zählen im unternehmerischen Bereich die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer sowie indirekt auch die Einkommensteuer.

2. Verkehrssteuern knüpfen an die Teilnahme am Rechtsverkehr an. Wichtige Verkehrssteuern sind die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer und die Versicherungssteuer.

3. Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch bestimmter Güter und Dienstleistungen. Wichtige Verbrauchsteuern im unternehmerischen Bereich sind die Energiesteuer, die Stromsteuer, in bestimmten Branchen z.B. auch die Biersteuer oder Kaffeesteuer.

4. Substanzsteuern wie beispielsweise die Grundsteuer und die Kfz-Steuer.

5. Zuschlagsteuer wie die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag bemessen sich der Höhe nach einer anderen Steuer. Der Solidaritätszuschlag beispielsweise wird auf die Einkommensteuer und auf die Körperschaftsteuer erhoben.
Die Frage welche dieser Steuern ein Unternehmen zu zahlen hat ist wiederum abhängig von der jeweiligen Rechtsform.

Welche Steuern Unternehmen zahlen müssen: Gewerbesteuer 2023

Einzelunternehmen unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Sofern allerdings im Rahmen des Einzelunternehmens keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt entfällt die Gewerbesteuerpflicht. Nicht gewerblich tätig sind insbesondere die freien Berufe. Diese zeichnen sich u.a. durch eine besondere berufliche Qualifikation aus (z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher).
Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) unterliegen unter gleichen Voraussetzungen der Gewerbesteuer oder sind als Zusammenschluss freier Berufe von dieser befreit. Ebenso sind auch sog. vermögensverwaltende Personengesellschaften von der Gewerbesteuer befreit.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht ein Freibetrag zur Gewerbesteuer in Höhe von EUR 24.500,00. Sofern also der Gewerbeertrag unter diesem Freibetrag liegt fällt keine Gewerbesteuer an.
Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, KgaA) sind kraft Rechtsform Gewerbebetrieb und unterliegen somit der Gewerbesteuer. Für Kapitalgesellschaften wird auch kein Freibetrag gewährt.
Die Gewerbesteuer ist abhängig von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in welcher das Unternehmen seine Betriebsstätte hat. Die Höhe der Gewerbesteuer wird berechnet, indem 3,5 % des Gewerbeertrags mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert wird.

>> Lesen Sie auch: Gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen

Unternehmenssteuer: Umsatzsteuer 2023

Die Umsatzsteuer ist beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung zusätzlich zum vereinbarten (Netto)Entgelt zu zahlen. Die vom Verkäufer vereinnahmte Umsatzsteuer ist dem Finanzamt zu melden und abzuführen.
Zeitgleich kann das Unternehmen von seiner Umsatzsteuerschuld die Vorsteuer abziehen. Als Vorsteuer werden jene Steuern bezeichnet, die das Unternehmen selbst bereits durch den Zukauf von Gütern und Dienstleistungen an den vorgelagerten Verkäufer bezahlt hat. Der Umsatzsteuer unterliegen rechtsformunabhängig grundsätzlich alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer in Deutschland im Jahre 2023 beträgt 19 %, der ermäßigte Satz beträgt 7 %.


Einkommensteuer 2023

Einzelunternehmer versteuern ihren betrieblichen Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer. Der betriebliche Gewinn ermittelt sich vereinfacht dargestellt aus der Summe der Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben.
Personengesellschaften unterliegen keiner eigenen Einkommensteuer. Jedoch sind die Gesellschafter verpflichtet, ihren betrieblichen Gewinnanteil im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern.
Der persönliche Einkommensteuersatz ist abhängig von der Höhe des Gewinns bzw. Einkommens. Je höher dieser desto höher ist auch der Einkommensteuersatz (progressiver Steuertarif). Für das Jahr 2023 beträgt der geplante Eingangssteuersatz 14 % und der Spitzensteuersatz 42 %. Der Höchstsatz beträgt 45 %. Der Grundfreibetrag, bis zu welchem Einkommen grundsätzlich keine Steuer erhoben werden, beträgt für das Jahr 2022 EUR 9.984,00 zu. Zusätzlich zur Einkommensteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuerschuld erhoben.


Körperschaftsteuer 2023

Die Körperschaftsteuer stellt die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen dar. Der Körperschaftsteuer unterliegen somit Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Die Körperschaftsteuer 2023 beträgt einheitlich und unabhängig von der Einkommenshöhe 15 % des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuerschuld erhoben.


Verkehrssteuern, Substanzsteuer, Verbrauchssteuer und Lohnsteuerabzug

Die weiteren Steuern der Unternehmen kennzeichnen sich je nach Branche, Geschäftsmodell oder Struktur. So kann beim Erwerb von Grundstücken Grunderwerbsteuer anfallen. Auf Grundbesitz ist Grundsteuer zu bezahlen, ebenso wie Kfz-Steuer auf Kraftfahrzeuge welche sich im Eigentum des Unternehmens befinden. Weitere Steuern wie bspw. die Energie- oder Stromsteuer belasten das Unternehmen beim Ankauf solcher Leistungen.
Beschäftigt das Unternehmen Arbeitnehmer ist es als Arbeitgeber verpflichtet Lohnsteuer vom Bruttolohn der Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei der Steuerveranlagung des Arbeitnehmers diesem als Steuervorauszahlung angerechnet.


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