Barrierefrei in die Zukunft: So setzen Online-Shops den European Accessibility Act effizient und rechtskonform um
Von OMB Redaktion - Dragana Teilen Teilen 1 Tag krank ohne Krankenschein – wer zahlt? Für Beschäftigte ist die Lage zunächst beruhigend. Wer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist und ordnungsgemäß beim Arbeitgeber Bescheid gibt, verliert nicht automatisch sein Gehalt, nur weil für diesen einzelnen Tag kein ärztliches Attest vorliegt. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt im Krankheitsfall grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist jedoch, welche Regelung im Unternehmen gilt. Das Gesetz verlangt einen ärztlichen Nachweis grundsätzlich erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber darf eine ärztliche Feststellung allerdings bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Genau dieser Unterschied zwischen Krankmeldung und ärztlichem Nachweis sorgt im Arbeitsalltag immer wieder für Missverständnisse. Der Blick auf die Details lohnt sich, denn schon ein Wochenende kann die Berechnung verändern. Auch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Vorgaben können strengere Anforderungen enthalten. Hinzu kommt seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Verfahren, bei dem Beschäftigte und Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten erfüllen müssen. Krankmeldung beim Arbeitgeber ist ab dem ersten Tag Pflicht Wer morgens mit Fieber, Migräne oder einem Magen-Darm-Infekt aufwacht und nicht arbeiten kann, muss nicht automatisch zuerst in eine Arztpraxis. Eine Pflicht besteht jedoch sofort. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Genau diese Meldepflicht gilt bereits am ersten Tag und unabhängig davon, ob später eine ärztliche Krankschreibung erforderlich wird. Wie die Mitteilung erfolgen soll, richtet sich häufig nach den betrieblichen Vorgaben. Je nach Unternehmen kann eine Nachricht an die zuständige Führungskraft, ein Anruf per Telefon oder eine Meldung über das interne Personalsystem vorgesehen sein. Beschäftigte sollten deshalb nicht allein darauf vertrauen, dass irgendein Kollege die Information weitergibt. Wer krankheitsbedingt der Arbeit fernbleibt, muss die im Betrieb vorgesehene Form der Krankmeldung beachten. Kann man einen Tag ohne Krankmeldung zu Hause bleiben? Ohne jede Meldung sollte ein Arbeitnehmer nicht einfach zu Hause bleiben. Die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung besteht auch dann, wenn die Erkrankung nur einen einzigen Arbeitstag dauert und kein ärztliches Attest benötigt wird. Das fehlende Attest und die fehlende Meldung sind rechtlich zwei unterschiedliche Situationen. Wer die Mitteilungspflicht verletzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Je nach Umständen kann eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens beziehungsweise wegen einer Verletzung der Anzeige oder Nachweispflichten drohen. Deshalb sollte die Krankmeldung möglichst zu Arbeitsbeginn oder bereits vorher erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Arbeit nicht aufgenommen werden kann. Was passiert, wenn man für einen Tag keine Krankmeldung hat? Fehlt mit „Krankmeldung“ lediglich der ärztliche Nachweis, kann ein einzelner Krankheitstag vollkommen ordnungsgemäß sein. Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz wird die ärztliche Feststellung nach der gesetzlichen Grundregel erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Für einen einzelnen Tag besteht deshalb nicht automatisch die Pflicht, sich vom Arzt krankschreiben zu lassen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag einen ärztlichen Nachweis verlangt. Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass ein Arbeitgeber dieses Recht grundsätzlich auch ohne vorherige Verdachtsmomente oder eine gesonderte sachliche Rechtfertigung ausüben kann. Grenzen bestehen unter anderem dort, wo eine Anordnung willkürlich, schikanös oder diskriminierend wäre. Ab wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen? Die bekannte Dreitagesregel wird häufig missverstanden. Maßgeblich sind nicht drei Arbeitstage, sondern drei Kalendertage. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss ihr Bestehen sowie die voraussichtliche Dauer ärztlich festgestellt werden. Für gesetzlich Krankenversicherte gelten seit Einführung der elektronischen Verfahren angepasste Nachweispflichten nach § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz. Das macht einen Krankheitsbeginn vor dem Wochenende interessant. Wird ein Arbeitnehmer am Freitag arbeitsunfähig und bleibt die Erkrankung am Montag bestehen, zählen Freitag, Samstag und Sonntag bereits als drei Kalendertage. Montag ist der vierte Kalendertag. Wer dann noch arbeitsunfähig krank ist, benötigt nach der gesetzlichen Regelung eine entsprechende ärztliche Feststellung. Wann muss ich zum Arzt und mich krankschreiben lassen? Für die gesetzliche Grundregel ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausschlaggebend. Wer nur am Dienstag krank ist und am Mittwoch wieder arbeitet, benötigt ohne abweichende Vorgabe des Arbeitgebers keinen ärztlichen Nachweis. Dauert die Erkrankung dagegen über die gesetzliche Frist hinaus, muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden. Der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Regelung sollten trotzdem geprüft werden. Zudem kann der Arbeitgeber von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch machen und bereits ab dem ersten Tag einen entsprechenden Nachweis verlangen. Beschäftigte können sich daher nicht darauf verlassen, grundsätzlich drei Tage ohne Arztbesuch fehlen zu dürfen. 1 Tag krank ohne Krankenschein – wer zahlt? Für einen zulässigen eintägigen Ausfall zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber das Gehalt weiter. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz gewährt Arbeitnehmern bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Dieser Anspruch entsteht allerdings erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für neu eingestellte Beschäftigte ist diese Wartezeit relevant. In den ersten vier Wochen besteht der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber noch nicht. Bei gesetzlich Versicherten kann in dieser Zeit in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse in Betracht kommen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Techniker weist ausdrücklich auf diese vierwöchige Wartezeit hin. Ist Krankheit ohne Attest bezahlt? Ja, sofern kein ärztliches Attest für diesen Zeitraum vorgeschrieben ist und die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sind. Ein fehlender Krankenschein bedeutet daher nicht automatisch einen unbezahlten Tag. Auch Minusstunden dürfen nicht allein deshalb entstehen, weil ein ordnungsgemäß gemeldeter Krankheitstag ohne ärztlichen Nachweis nach den geltenden Regeln zulässig war. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich das Arbeitsentgelt fortzahlen, das dem Beschäftigten bei seiner maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Überstundenzuschläge und bestimmte Aufwendungsersatzleistungen werden allerdings nicht in jedem Fall berücksichtigt. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeitgeber dürfen ab Tag eins ein Attest verlangen Die gesetzliche Dreitagesgrenze bedeutet nicht, dass Arbeitgeber bis dahin keine Nachweise verlangen dürfen. § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt ihnen ausdrücklich das Recht, eine frühere ärztliche Feststellung zu verlangen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte bereits 2012, dass dies sogar für eine eintägige Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Damit kann ein Unternehmen festlegen, dass Beschäftigte bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest benötigen. Auch eine individuelle Anordnung gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer ist möglich. Das Bundesarbeitsgericht stellte zugleich klar, dass hierfür grundsätzlich weder eine Begründung noch ein vorheriger Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung erforderlich ist. Willkür, Schikane und Diskriminierung bleiben jedoch unzulässig. Elektronische Krankschreibung verändert den Ablauf Für gesetzlich Versicherte läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung inzwischen weitgehend elektronisch. Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange der Ausfall voraussichtlich dauert. Die ärztlich festgestellten Daten können anschließend im vorgesehenen elektronischen Verfahren abgerufen werden. Bei einem zulässigen einzelnen Krankheitstag ohne Arztbesuch gibt es naturgemäß keine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, die elektronisch übermittelt werden könnte. Die Entgeltfortzahlung hängt deshalb nicht allein davon ab, ob im elektronischen System ein Datensatz vorhanden ist. Maßgeblich bleibt, ob der Beschäftigte arbeitsunfähig war, seine Pflichten eingehalten hat und für diesen Zeitraum überhaupt eine ärztliche Feststellung erforderlich war. Wer bezahlt kurze Krankheitstage in kleinen Betrieben? Auch in kleinen Unternehmen bleibt der Arbeitgeber gegenüber dem Beschäftigten zunächst für die gesetzliche Entgeltfortzahlung verantwortlich. Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten nehmen jedoch am Umlageverfahren U1 teil. Über dieses Verfahren können sie einen Teil der Aufwendungen von der zuständigen Krankenkasse erstattet bekommen. Die Erstattungssätze liegen je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif zwischen 40 und 80 Prozent. Ein interessanter Punkt wird häufig falsch dargestellt. Eine U1 Erstattung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, nur weil für einen kurzen Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Das AOK Expertenforum stellte im Mai 2026 ausdrücklich klar, dass die Erstattung grundsätzlich nicht von der Vorlage einer solchen Bescheinigung abhängig gemacht werden darf. Bei Zweifeln kann die Ausgleichskasse allerdings einen Beleg für die Arbeitsunfähigkeit verlangen. Für Arbeitnehmer ändert das nichts am unmittelbaren Zahlungsanspruch. 1 Tag krank ohne Krankenschein – wer zahlt, richtet sich nicht danach, ob der Betrieb seine Aufwendungen später über U1 teilweise zurückerhält. Sind die Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes erfüllt, bleibt der Arbeitgeber für die Zahlung des Arbeitsentgelts verantwortlich. Kann man einen Tag bezahlt ohne Krankmeldung zu Hause bleiben? Einen Tag ohne ärztliche Krankschreibung bezahlt zu Hause zu bleiben, ist unter der gesetzlichen Grundregel möglich. Besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung und verlangt der Arbeitgeber für diesen Tag keinen ärztlichen Nachweis, wird das Gehalt trotz fehlender Krankschreibung weitergezahlt. Einen Tag ohne Mitteilung an den Arbeitgeber fernzubleiben, ist dagegen etwas anderes. Eine ordnungsgemäße Krankmeldung ist unabhängig von der Dauer des Ausfalls erforderlich. Auch eine scheinbar großzügige betriebliche Praxis sollte nicht als unbegrenzter Freibrief verstanden werden. Wiederkehrende Kurzerkrankungen können dazu führen, dass ein Arbeitgeber künftig bereits für den ersten Krankheitstag eine ärztliche Feststellung verlangt. Das Recht hierzu besteht grundsätzlich ohnehin und muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht erst durch auffällige Fehlzeiten entstehen. Abmahnung, Kündigung und fehlender Nachweis Ein einzelner ordnungsgemäß gemeldeter Krankheitstag ohne Attest ist kein Fehlverhalten, wenn für diesen Tag kein ärztlicher Nachweis verlangt wird. Problematisch wird es, wenn der Beschäftigte seine Meldepflicht missachtet oder eine vorgeschriebene ärztliche Feststellung nicht veranlasst. Dann kann der Arbeitgeber arbeitsrechtlich reagieren und unter den jeweiligen Voraussetzungen auch die Entgeltfortzahlung vorübergehend verweigern. Eine Kündigung folgt daraus nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem Art und Schwere der Pflichtverletzung, vorherige Hinweise oder Abmahnungen und die konkreten Umstände. Für den normalen eintägigen Krankheitsfall helfen daher einige einfache Punkte. Die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber melden. Die voraussichtliche Dauer mitteilen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und betriebliche Vorgaben prüfen. Klären, ob bereits am ersten Krankheitstag ein ärztlicher Nachweis verlangt wird. Bei einer Erkrankung über das Wochenende die Kalendertage mitzählen. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig die ärztliche Feststellung veranlassen. Fazit: 1 Tag krank ohne Krankenschein – wer zahlt 1 Tag krank ohne Krankenschein – wer zahlt? Im gewöhnlichen Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber auch einen einzelnen ordnungsgemäß gemeldeten Krankheitstag, obwohl kein ärztliches Attest vorliegt, sofern ein solches für diesen Tag nicht verlangt wird und die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sind. Der gesetzliche Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung und kann bei einer Erkrankung grundsätzlich bis zu sechs Wochen bestehen. Entscheidend ist die Trennung zwischen Meldepflicht und ärztlichem Nachweis. Krank zu melden ist man bereits am ersten Tag verpflichtet, während die ärztliche Feststellung nach der gesetzlichen Grundregel erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Kalendertagen erforderlich wird. Der Arbeitgeber darf sie jedoch bereits am ersten Tag verlangen. Wer diese drei Regeln auseinanderhält und zusätzlich die Vorgaben des eigenen Betriebs kennt, muss wegen eines einzelnen Krankheitstags normalerweise weder Gehaltsverlust noch Minusstunden befürchten. Share
Gründer Mitarbeiter Wertschätzung Sprüche: Worte, die gute Arbeit sichtbar machen VonOMB Redaktion - Dragana20. Oktober 2026
Gründer Mukesh Ambani Net Worth: Milliarden, Macht und ein gewaltiges Familienerbe VonOMB Redaktion - Dragana9. Oktober 2026
Gründer Jamie Dimon Net Worth: Eine außergewöhnliche Karriere zwischen Macht und Milliarden VonOMB Redaktion - Dragana25. September 2026
Gründer More Nutrition Gründer Christian Wolf: Vom Studienabbruch zum Millionenimperium Der More Nutrition Gründer Christian Wolf gehört zu den Unternehmern, deren persönliche Geschichte kaum von ...
Gründer Daniel Ek Vermögen: Seine Milliarden finanzieren eine neue Zukunft Daniel Ek Vermögen wird 2026 auf rund 12,7 Milliarden US-Dollar geschätzt. Damit gehört der schwedische ...
Gründer Carlos Slim Helú: Sein Imperium überdauerte Krisen und Generationen Carlos Slim Helú gehört seit Jahrzehnten zu den prägenden Unternehmerpersönlichkeiten Lateinamerikas. Der mexikanische Milliardär baute ...
Gründer Transportunternehmen gründen: Mit der richtigen Strategie erfolgreich durchstarten Ein eigenes Unternehmen im Transportgewerbe aufzubauen, klingt für viele nach Freiheit, unternehmerischer Verantwortung und attraktiven ...
Gründer Teilrente 99,99 Prozent – ab wann? Kleine Änderung mit großer finanzieller Wirkung Teilrente 99,99 Prozent – ab wann sich diese Gestaltung lohnt, hängt von der persönlichen Lebenssituation ...
Gründer Teambuilding Maßnahmen Ideen: Mehr Teamgeist, Wir-Gefühl und Zusammenhalt Erfolgreiche Unternehmen setzen 2026 nicht mehr auf einzelne Betriebsausflüge oder spontane Freizeitaktionen. Stattdessen werden Teambuilding ...
Barrierefrei in die Zukunft: So setzen Online-Shops den European Accessibility Act effizient und rechtskonform um