Markus Kreykenbohm von Agentur Kochstrasse im Interview: Die Zukunft und Power von Branded Gifs im Marketing
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Von OMB Redaktion Teilen Teilen Der European Accessibility Act (EAA) markiert einen bedeutenden Wendepunkt für Online-Shops und digitale Produkte innerhalb der EU. Ab Juni 2025 gelten neue Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass digitale Produkte auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zugänglich sind. Bislang erfüllen nur etwa ein Fünftel aller aktiven Online-Shops die Voraussetzungen des European Accessibility Act. Dies ergab eine Erhebung der Aktion Mensch. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass rund 61 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung aufgrund ihrer häufig eingeschränkten Mobilität bevorzugt online einkaufen. Demgegenüber gaben nur 51 Prozent der Befragten ohne Beeinträchtigung an, häufig oder sehr häufig digital einzukaufen. Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen online anbieten, müssen ab Juni 2025 nicht nur mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre digitalen Angebote nicht rechtzeitig an die neuen Vorgaben anpassen, sondern verlieren bereits jetzt mit jedem Besuch potenzielle Kunden, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind. Der EAA wird somit nicht nur zur regulatorischen Herausforderung, sondern bietet auch die Chance, die Nutzererfahrung breiter aufzustellen. Diese neuen Standards hat der European Accessibility Act im Gepäck Der European Accessibility Act zielt darauf ab, Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigungen in der digitalen Welt abzubauen. Diese Vorgaben gelten für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten. Im Fokus steht die Zugänglichkeit von Websites, mobilen Apps, digitalen Kommunikationsmitteln und Online-Shops. Ziel ist es, allen Nutzern, unabhängig von ihren physischen oder sensorischen Einschränkungen, den Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Zu den konkreten EAA-Standards gehören: Textalternative für visuelle Inhalte: Bilder und Videos müssen durch Alternativtexte beschrieben werden, um für sehbehinderte Nutzer verständlich zu sein. Barrierefreie Navigation: Alle Funktionen auf einer Website müssen auch über eine Tastatur steuerbar sein. So können Menschen, die keine Maus nutzen, alle Funktionen steuern. Klare und einfache Struktur: Die Inhalte müssen klar gegliedert und verständlich aufbereitet sein, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu erleichtern. Anpassbare Schriftgrößen: Nutzer müssen die Schriftgröße der Website an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Kompatibilität mit Screen-Readern: Websites und mobile Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie mit gängigen Screen-Readern kompatibel sind. Diese Standards sind ab Juni 2025 nicht mehr nur Empfehlungen, sondern rechtsverbindliche Vorgaben. Unternehmen, die ihre digitalen Produkte nicht anpassen, können von der Teilnahme am europäischen Markt ausgeschlossen werden. Zu den Maßnahmen, die die EU im Zusammenhang mit dem EAA beschlossen hat, gehören unter anderem strenge Kontrollen, die Unternehmen in die Pflicht nehmen, ihr digitales Angebot frühzeitig anzupassen. Damit verbunden ist eine erweiterte Dokumentationspflicht. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte den Anforderungen des EAA entsprechen. Dies bedeutet auch eine größere Verantwortung bei der Erstellung und Pflege von Dokumentationen und Berichten zur Barrierefreiheit. Design- und Entwicklungsprozesse anpassen: Ein Fachdienstleister berät Die Einführung des EAA bedeutet für Unternehmen eine grundlegende Anpassung ihrer Design- und Entwicklungsprozesse und ihrer bereits vorhandenen digitalen Inhalte. Für zukunftsfähige Websites wird es essenziell sein, Barrierefreiheit nicht mehr als Zusatzaufgabe zu betrachten, sondern als integralen Bestandteil jedes Entwicklungsprozesses. „Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 ist ein kritischer Punkt für Unternehmen, die in der EU tätig sind“, erklärt Guillaume Vaslin, Gründer und Geschäftsführer des Berliner Designstudios ENNOstudio. Seine Agentur berät Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Anpassung ihrer Webinhalte an moderne Nutzeranforderungen, auch im Rahmen der Barrierefreiheit und des EAA. „Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Richtlinie jetzt umzusetzen, nicht nur, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, um die zahlreichen Vorteile der Barrierefreiheit zu nutzen“, weiß der Experte aus langjähriger Erfahrung. Unternehmen, die ihre Prozesse an die Anforderungen des EAA anpassen möchten, rät er die folgenden Schritte. Barrierefreiheit von Anfang an integrieren: Entwickler und Designer müssen bereits in der Konzeptionsphase barrierefreie Elemente in ihre Arbeit einfließen lassen. Der Zugang für Nutzer mit Einschränkungen muss mit ebenso großer Priorität mitgedacht werden wie Design, User Experience oder Performance. Barrierefreiheit-Audits durchführen: Bestehende Websites und Apps sollten auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft werden. Externe Experten können Schwachstellen identifizieren und Maßnahmen vorschlagen, um diese zu beheben. Schulungen für Mitarbeiter: Entwickler, Designer und Marketing-Teams müssen über die neuen Anforderungen und deren Umsetzung geschult werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Barrierefreiheit dauerhaft und konsistent umgesetzt wird. Testen und validieren: Barrierefreiheit muss kontinuierlich getestet werden, sowohl während der Entwicklung als auch nach der Implementierung. Automatisierte Tools zur Barrierefreiheitsprüfung und spezielle Plugins für Content-Management-Systeme (CMS) können helfen, die Einhaltung der neuen Standards sicherzustellen. Manuelle Tests durch echte Nutzer mit Einschränkungen bleiben dennoch unverzichtbar. Interdisziplinäre Teams: Designer, Entwickler, UX-Experten und Accessibility-Spezialisten müssen eng zusammenarbeiten, um die barrierefreien Anforderungen zu erfüllen. Frühe Integration als Schlüssel zur Verbesserung der Nutzererfahrung Eine frühe Integration von Barrierefreiheitsstandards bringt nicht nur den Vorteil der rechtlichen Sicherheit, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, die Nutzererfahrung für ein breiteres Publikum zu verbessern. Menschen mit Einschränkungen machen etwa 15 % der europäischen Bevölkerung aus und sie gehören gleichzeitig zu den Zielgruppen, die bevorzugt online einkaufen. Daraus ergibt sich ein erhebliches Marktpotenzial, das bislang von vielen Unternehmen vernachlässigt wird. Unternehmen, die die neuen Standards des EAA bereits jetzt als Grundlage für ihre Entwicklungsprozesse definieren, können die Weichen in eine erfolgreiche digitale Zukunft stellen. Share
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