Barrierefrei in die Zukunft: So setzen Online-Shops den European Accessibility Act effizient und rechtskonform um
Von OMB Redaktion - Dragana Teilen Teilen Eine Kündigung kann mehr sein als ein Karriereknick – sie trifft oft mitten ins Herz. Vor allem, wenn sie überraschend kommt oder unfair wirkt. Für viele bedeutet das nicht nur Unsicherheit, sondern auch eine immense psychische Belastung. Plötzlich sitzt man da: ohne Struktur, ohne Einkommen, mit einem gebrochenen Selbstwertgefühl. Kein Wunder also, dass sich viele psychisch krank nach Kündigung fühlen – und oft auch krank sind. Ob Depression, Angstzustände oder Schlaflosigkeit: Die Psyche leidet häufig stark unter dem Verlust des Arbeitsplatzes. Und genau an dieser Stelle stellen sich viele Betroffene eine zentrale Frage: Was darf ich jetzt tun? Was steht mir zu? Und wie lange kann ich mich krankschreiben lassen, wenn ich gekündigt wurde? Krankschreibung – Wenn der Körper streikt und die Seele nicht mehr mitspielt Psychische Erkrankungen nach einer Kündigung sind nichts, wofür man sich schämen muss. Im Gegenteil: Es ist ein Zeichen von Selbstfürsorge, wenn man sich ärztliche Hilfe holt und sich gegebenenfalls krankschreiben lässt. Gerade bei psychischer Belastung ist es essenziell, nicht einfach „durchzuziehen“, sondern auf Warnsignale zu hören. Ein Arzt oder eine Ärztin kann dich bei psychischen Beschwerden offiziell arbeitsunfähig schreiben. Eine Krankschreibung nach Kündigung ist rechtlich völlig legitim – sofern sie medizinisch begründet ist. Die Diagnose muss nicht im Detail auf dem Attest stehen, aber die psychische Erkrankung muss nachvollziehbar sein. Arbeitgeber – Wie reagieren Chefs auf psychische Krankschreibung? Viele Arbeitgeber reagieren verhalten oder sogar misstrauisch, wenn sich jemand nach der Kündigung krankmeldet. Vor allem bei psychischen Erkrankungen wittern einige Unternehmen „Vortäuschung“. Das ist nicht nur unfair, sondern zeigt auch, wie wenig Bewusstsein es vielerorts noch für mentale Gesundheit gibt. Wichtig ist: Du musst dem Arbeitgeber keine Diagnose mitteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht völlig aus. Und auch wenn dein Chef die Nase rümpft – du hast jedes Recht auf medizinische Behandlung und auf Krankschreibung wegen psychischer Belastung. Psychisch krank nach Kündigung – Wenn die Seele nicht mehr will Ob Angst, Panik, Erschöpfung oder Depression – psychische Reaktionen auf Kündigungen sind real. Die Seele verarbeitet Jobverlust oft wie einen Trauerfall. Besonders betroffen sind Menschen, die sich stark über ihre Arbeit definiert haben. Wer sich psychisch krank nach Kündigung fühlt, sollte keine Zeit verlieren und Hilfe in Anspruch nehmen. Psychotherapeuten, Hausärzte oder psychiatrische Fachkräfte können die Situation einschätzen und therapeutische Maßnahmen einleiten. Auch Beratungsstellen und soziale Dienste helfen. Krankschreibung nach Kündigung – Was du wissen musst Wie lange kann ich mich krankschreiben lassen, wenn ich gekündigt wurde? Grundsätzlich gilt: Solange du krank bist – also medizinisch arbeitsunfähig – kannst du auch krankschreiben lassen werden. Das gilt unabhängig davon, ob dein Arbeitsverhältnis noch besteht oder bereits gekündigt wurde. Ein Arzt stellt die Dauer der AU nach medizinischem Ermessen aus. Das kann ein paar Tage, aber auch mehrere Wochen oder Monate umfassen. Wie lange kann man sich wegen Psyche krankschreiben lassen? Auch bei psychischen Erkrankungen gilt: Solange eine echte Arbeitsunfähigkeit besteht, darf die Krankschreibung fortgesetzt werden. Studien zeigen, dass Depressionen oder Angststörungen oft mit längeren Krankschreibungen einhergehen – teilweise bis zu sechs Monaten. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld statt der Arbeitgeber das Gehalt. Krankschreiben lassen – Aber wie? Wenn du merkst, dass deine Psyche unter der Kündigung leidet, vereinbare schnellstmöglich einen Arzttermin. Dort erklärst du offen deine Symptome. Ärzte sind sensibilisiert für psychische Belastung durch Kündigung und werden dich ernst nehmen. Du bekommst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegen musst – aber ohne genaue Diagnoseangabe. Rechtsanwalt – Wenn Zweifel aufkommen oder du Unterstützung brauchst Manchmal wird es kompliziert. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber den Beweiswert der AU anzweifelt oder dir unterstellt, du würdest dich nur „aus Trotz“ krankschreiben lassen. In solchen Fällen lohnt es sich, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dieser kann dir helfen, deine Rechte zu sichern – auch im Hinblick auf Lohnfortzahlung oder eventuelle Kündigungsschutzklagen. Wer zahlt – Lohn, Krankengeld und Co. Wirst du krank nach einer Kündigung, hast du in den ersten sechs Wochen der Krankheit weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – sofern das Arbeitsverhältnis noch läuft. Endet das Arbeitsverhältnis während der AU, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses beträgt etwa 70 % des Bruttogehalts – gedeckelt – und wird maximal 78 Wochen gezahlt. Krankmeldung nach einer Kündigung – So gehst du vor Sofort zum Arzt gehen, sobald du psychische Symptome bemerkst. AU-Bescheinigung ausstellen lassen (heute meist digital). Krankmeldung an Arbeitgeber übermitteln – das kannst du schriftlich, per Mail oder über das Praxis-System tun. Krankmeldung auch bei der Krankenkasse einreichen, falls nötig. Weiterbehandlung organisieren – z. B. über eine Therapie. Arbeitnehmer – Rechte und Pflichten kennen Als Arbeitnehmer musst du im Krankheitsfall nicht alles preisgeben, aber Fristen einhalten. Die AU sollte spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen – oft aber schon ab dem ersten Tag. Und: Auch wenn du schon gekündigt bist, gelten dieselben Rechte wie bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis. Du darfst krank sein. Punkt. Lass dir das nicht ausreden – vor allem nicht bei psychischen Leiden. Erkrankung – Wenn der Job krank gemacht hat Nicht selten ist es nicht nur die Kündigung, sondern auch der Job selbst, der krank gemacht hat. Mobbing, Überforderung, fehlende Wertschätzung – all das kann langfristig auf die Psyche schlagen. Wenn eine psychische Erkrankung durch den Arbeitsplatz entstanden ist, sollte man darüber nachdenken, professionelle Hilfe oder sogar rechtliche Schritte einzuleiten. Arbeitsrecht – Was erlaubt ist und was nicht Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine Krankschreibung nach einer Kündigung legal und geschützt – solange sie echt ist. Ein Arzt muss die Diagnose stellen, und die Arbeitsunfähigkeit muss nachvollziehbar sein. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in Deutschland hoch – Gerichte erkennen sie in der Regel als Beweis an, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass sie falsch ist. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Was steht drin und was nicht? Auf der AU steht der Zeitraum der Krankschreibung und der Hinweis auf Arbeitsunfähigkeit – nicht aber die Diagnose. Das schützt deine Privatsphäre. Die AU wird digital an den Arbeitgeber übermittelt, du musst dich nur noch krankmelden – der Rest läuft (meist) automatisch. Kündigung krankschreiben lassen – Geht das einfach so? Ja, wenn du krank bist – auch psychisch – kannst du dich nach einer Kündigung krankschreiben lassen. Du musst nur darauf achten, dass du ehrlich zu deinem Arzt bist und keine „Gefälligkeits-AU“ bekommst. Diese könnten vor Gericht Probleme machen. Beweiswert – Wenn der Arbeitgeber zweifelt Beweiswert der AU Die AU hat einen hohen Beweiswert – das bedeutet: Sie gilt grundsätzlich als stichhaltiger Nachweis für eine Erkrankung. Erst wenn der Arbeitgeber triftige Gründe hat, daran zu zweifeln (z. B. weil du nach der Krankschreibung direkt in einen neuen Job wechselst), kann dieser den Beweiswert anzweifeln. In dem Fall kann es sein, dass die Krankenkasse oder das Arbeitsgericht genauer hinschauen. Kündigung wegen Krankschreibung – Ist das erlaubt? Manchmal passiert es: Der Arbeitgeber kündigt, weil du krank bist – oder du bekommst die Kündigung nach einer Krankschreibung. Das ist rechtlich nicht automatisch verboten, aber hochsensibel. Es kommt auf den Einzelfall an. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob eine Kündigung rechtmäßig war – oder ob man dagegen vorgehen sollte. Krankschreibung wegen psychischer Belastung – Ganz normal, ganz menschlich Psychisch krank nach Kündigung zu sein ist kein Makel. Es zeigt, dass du mit dir selbst verbunden bist und deine Gesundheit ernst nimmst. Lass dir helfen. Sprich mit Ärzt*innen, such dir Unterstützung im privaten Umfeld – oder auch durch Coachings, Therapie oder Selbsthilfegruppen. Der erste Schritt zur Heilung ist oft das Anerkennen der eigenen Gefühle. Hilfe in Anspruch nehmen – Das solltest du jetzt tun Hausarzt oder Psychiater aufsuchen Psychotherapie anfragen (Wartezeiten beachten!) Beratungsstellen kontaktieren, z. B. Caritas, Diakonie, Sozialpsychiatrische Dienste Krankenkasse informieren, ggf. über Krankengeld Rechtsberatung einholen, wenn du dich unfair behandelt fühlst Fazit: Psychisch krank nach Kündigung? Hol dir, was dir zusteht! Ob Krankschreibung wegen psychischer Probleme, Krankengeld, Rechtsbeistand oder einfach emotionale Unterstützung – du bist nicht allein. Der Job ist weg, aber du bist noch da. Und du hast das Recht, dich um deine Gesundheit zu kümmern – auch und gerade dann, wenn die Psyche streikt. Hol dir Hilfe. Es geht um dich. Share
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